Teilnahmebedingungen für das Calendoora Partnerprogramm
Stand: 08.08.2026 · Version: 1.0
Hinweis für die interne Fassung: Alle Angaben in [eckigen Klammern] müssen vor Veröffentlichung ergänzt oder bestätigt werden. Die Passagen sind im begleitenden Memo („Rechtliche Hinweise & offene Punkte") erläutert.
Kurzüberblick (unverbindliche Zusammenfassung)
Diese Übersicht dient nur der Orientierung. Maßgeblich ist ausschließlich der nachfolgende Volltext.
| Frage | Kurzantwort |
|---|---|
| Was kostet die Teilnahme? | Nichts. Keine Gebühr, kein Abo, keine Kaufpflicht. |
| Was brauchst du? | Ein kostenloses Calendoora-Konto. Darüber läuft alles: anmelden, Vermittlungen melden, Status sehen. |
| Was musst du tun? | Einen passenden Betrieb ansprechen, Interesse wecken, den Kontakt zu uns herstellen. Mehr nicht. |
| Wann bekommst du Geld? | Wenn der vermittelte Betrieb nach der Testphase zahlender Kunde wird – gestaffelt über die ersten bezahlten Monate. |
| Wie viel? | 100 € (Bronze), 110 € (Silber) oder 125 € (Gold) pro erfolgreicher Vermittlung. |
| Wann bekommst du nichts? | Wenn der Betrieb uns schon bekannt war, jemand schneller war, es nur bei der Testphase bleibt oder Angaben nicht stimmen. |
| Was ist strikt verboten? | Kaltakquise. Keine Anrufe, Mails oder Nachrichten an Betriebe, mit denen du nicht vorher persönlich gesprochen hast – siehe § 13. |
| Musst du Steuern zahlen? | Möglicherweise ja. Das musst du selbst prüfen – siehe § 16. |
§ 1 Anbieter, Gegenstand und Geltung dieser Bedingungen
(1) Anbieter und Vertragspartner des Calendoora Partnerprogramms (nachfolgend „Partnerprogramm") ist
Calendoora UG (haftungsbeschränkt)
Lauskopf 30
35789 Weilmünster-Möttau
Deutschland
Vertreten durch den Geschäftsführer:
Richard Fayaz
Handelsregister: HRB 143581
Registergericht: Amtsgericht Frankfurt am Main
Kontakt
Telefon: +49 176 64970664
E-Mail: support@calendoora.de
Webseite: https://calendoora.de
Umsatzsteuer-ID
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27 a Umsatzsteuergesetz: [beantragt]
(nachfolgend „Calendoora", „wir" oder „uns").
(2) Calendoora bietet Unternehmen eine digitale Lösung zur Terminorganisation und Online-Terminbuchung an.
(3) Das Partnerprogramm ermöglicht es dir, potenzielle Neukunden an Calendoora zu vermitteln und dafür eine erfolgsabhängige Geldprämie zu erhalten.
(4) Die Teilnahme setzt ein Calendoora-Nutzerkonto voraus (§ 3). Für dieses Konto gelten ergänzend die Nutzungsbedingungen für Calendoora-Nutzer. Diese Teilnahmebedingungen regeln ausschließlich das Partnerprogramm; bei Widersprüchen zwischen beiden Regelwerken gehen für das Partnerprogramm diese Teilnahmebedingungen vor.
(5) Abweichende oder ergänzende Bedingungen gelten nur, wenn wir ihnen in Textform ausdrücklich zugestimmt haben.
(6) Diese Bedingungen regeln nicht das Vertragsverhältnis zwischen Calendoora und einem vermittelten Betrieb. Dafür gelten ausschließlich die jeweiligen Vertragsbedingungen von Calendoora für Geschäftskunden.
§ 2 Wer teilnehmen darf
(1) Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich natürliche Personen, die
a) das 18. Lebensjahr vollendet haben und unbeschränkt geschäftsfähig sind, b) ihren Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben, c) über ein auf ihren eigenen Namen registriertes Calendoora-Nutzerkonto verfügen (§ 3) und d) über ein auf ihren eigenen Namen lautendes Bankkonto im SEPA-Raum oder ein auf ihren eigenen Namen lautendes PayPal-Konto verfügen.
(2) Nicht teilnahmeberechtigt sind:
a) Personen, die bei Calendoora oder einem mit Calendoora verbundenen Unternehmen angestellt oder als Gesellschafter, Geschäftsführer oder Organmitglied tätig sind, sowie deren im selben Haushalt lebende Angehörige; b) Personen, die für Calendoora bereits auf anderer vertraglicher Grundlage im Vertrieb tätig sind (z. B. als Handelsvertreter oder Vertriebsdienstleister), soweit sich die Tätigkeitsbereiche überschneiden; c) Personen, die zuvor wegen eines Verstoßes gegen diese Bedingungen vom Partnerprogramm ausgeschlossen wurden.
(3) Juristische Personen und Personengesellschaften können nur nach vorheriger Zustimmung von Calendoora in Textform teilnehmen. Für bestehende Calendoora-Kunden gilt gegebenenfalls ein gesondertes Empfehlungsprogramm mit eigenen Bedingungen.
(4) Pro Person ist nur eine Teilnahme am Partnerprogramm zulässig.
§ 3 Calendoora-Konto, Anmeldung und Zustandekommen der Teilnahme
(1) Konto erforderlich. Die Teilnahme am Partnerprogramm setzt ein auf deinen Namen registriertes Calendoora-Nutzerkonto voraus. Verfügst du noch über kein Konto, legst du es im Rahmen der Anmeldung an. Das Konto ist für dich kostenlos.
(2) Die Anmeldung zum Partnerprogramm erfolgt anschließend im Partnerbereich deines Calendoora-Kontos (nachfolgend „Partnerbereich"). Für das Partnerprogramm erheben wir dort: Vorname, Nachname, E-Mail-Adresse und Telefonnummer. Sind diese Angaben bereits in deinem Konto hinterlegt, übernehmen wir sie.
(3) Mit dem Absenden der Anmeldung gibst du ein Angebot auf Teilnahme am Partnerprogramm ab. Der Teilnahmevertrag kommt zustande, sobald wir dir die Teilnahme in Textform (z. B. per E-Mail) bestätigen oder den Partnerbereich für dich freischalten.
(4) Ein Anspruch auf Aufnahme in das Partnerprogramm besteht nicht. Wir können eine Anmeldung ohne Angabe von Gründen ablehnen. Die Ablehnung berührt dein Calendoora-Nutzerkonto im Übrigen nicht.
(5) Pro Calendoora-Konto ist nur eine Teilnahme am Partnerprogramm möglich. Legst du mehrere Konten an, um mehrfach teilzunehmen, gilt § 15.
(6) Deine Angaben müssen wahr, vollständig und aktuell sein. Änderungen (insbesondere von E-Mail-Adresse, Telefonnummer oder Auszahlungsdaten) pflegst du in deinem Konto nach oder teilst sie uns unverzüglich mit.
(7) Bankdaten fragen wir bei der Anmeldung bewusst nicht ab. Diese erheben wir erst, wenn ein Prämienanspruch tatsächlich entstanden ist (§ 12).
(8) Zugangsdaten. Im Partnerbereich kannst du Vermittlungen melden sowie deren Status und deine Partnerstufe einsehen. Du bewahrst deine Zugangsdaten sorgfältig auf, gibst sie nicht an Dritte weiter und informierst uns unverzüglich, wenn du Anhaltspunkte für eine unbefugte Nutzung deines Kontos hast. Handlungen, die über dein Konto vorgenommen werden, werden dir zugerechnet, soweit du die unbefugte Nutzung zu vertreten hast.
§ 4 Kostenlosigkeit, Freiwilligkeit und deine Rechtsstellung
(1) Die Teilnahme am Partnerprogramm ist für dich kostenlos. Es fallen keine Registrierungsgebühren, keine Abonnementkosten und keine sonstigen Entgelte an. Eine Kauf- oder Abnahmeverpflichtung besteht nicht.
(2) Die Teilnahme ist unverbindlich. Du bist zu keiner Vermittlungstätigkeit verpflichtet. Es bestehen keine Mindestziele, keine Vorgaben zu Zeit, Ort oder Art deiner Tätigkeit, keine Berichtspflichten und keine Weisungsgebundenheit.
(3) Durch die Teilnahme entsteht kein Arbeits-, Dienst-, Handelsvertreter- oder Gesellschaftsverhältnis. Du bist insbesondere nicht ständig im Sinne des § 84 HGB mit der Vermittlung von Geschäften betraut, wirst nicht in die Vertriebsorganisation von Calendoora eingegliedert und erhältst keinen Gebiets- oder Kundenschutz.
(4) Du hast keine Vertretungsmacht für Calendoora. Du bist insbesondere nicht berechtigt, Verträge im Namen von Calendoora abzuschließen, Erklärungen mit Wirkung für Calendoora abzugeben, Zahlungen entgegenzunehmen oder Preisnachlässe, Konditionen oder Garantien zuzusagen.
(5) Ein Anspruch auf Ausgleich nach § 89b HGB besteht nach Beendigung der Teilnahme nicht, da kein Handelsvertreterverhältnis begründet wird.
(6) Ob deine Tätigkeit gewerberechtlich, steuerlich oder sozialversicherungsrechtlich als selbständige Tätigkeit einzuordnen ist, hast du eigenverantwortlich zu prüfen (§ 16).
§ 5 Deine Aufgabe – und was du ausdrücklich nicht tun musst
(1) Deine Aufgabe beschränkt sich darauf,
- einen aus deiner Sicht geeigneten Betrieb anzusprechen,
- dessen Interesse an Calendoora zu wecken und
- einen Erstkontakt zwischen diesem Betrieb und Calendoora herzustellen.
(2) Du musst insbesondere nicht: eine Produktdemo durchführen, technisch beraten, Preise oder Vertragsbedingungen im Detail erklären, Verträge abschließen oder den Betrieb einrichten bzw. onboarden.
(3) Beratung, Produktvorstellung, Angebotserstellung, Vertragsabschluss und Einrichtung übernimmt ausschließlich Calendoora.
(4) Zur Unterstützung stellen wir dir Informationsmaterial zur Verfügung (z. B. den „Calendoora Erfolgs-Guide"). Dieses Material ist unverbindlich und begründet keine Pflicht zu dessen Verwendung.
§ 6 Zielgruppe: Wer ist ein „potenzieller Neukunde"?
(1) „Potenzieller Neukunde" ist jedes Unternehmen mit Sitz in Deutschland, das eine terminbasierte Dienstleistung anbietet oder aus sonstigen Gründen für die Nutzung von Calendoora in Betracht kommt und zum Zeitpunkt der Vermittlung kein bestehender Kunde von Calendoora ist.
(2) Im Fokus stehen derzeit insbesondere Friseure, Barbershops, Kosmetikstudios und Nagelstudios. Diese Aufzählung ist nicht abschließend. Calendoora kann den Kreis der in Betracht kommenden Branchen jederzeit erweitern oder einschränken und dies auf der Programmseite bekannt geben.
(3) Calendoora entscheidet nach billigem Ermessen (§ 315 BGB), ob ein gemeldeter Betrieb der Zielgruppe zuzuordnen ist.
§ 7 Wann eine Vermittlung gültig ist
(1) Eingereichte Vermittlung. Eine Vermittlung gilt als eingereicht, sobald du sie vollständig über den Partnerbereich gemeldet hast. Zu melden sind mindestens: Firmenname, Name des Ansprechpartners, Telefonnummer des Betriebs (E-Mail optional), der voraussichtliche Kontaktweg sowie die Bestätigungen nach § 14 Abs. 2. Maßgeblich für den Zeitpunkt ist der im Partnerbereich dokumentierte Eingang der Meldung bei Calendoora.
(2) Gültige (qualifizierte) Vermittlung. Eine eingereichte Vermittlung ist gültig, wenn zusätzlich sämtliche der folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:
a) Du hast vor der Meldung persönlich mit einer verantwortlichen Person des Betriebs gesprochen (persönlich, telefonisch oder über einen Nachrichtendienst). b) Der Betrieb weiß, dass es um Calendoora geht, dass Calendoora eine digitale Termin- und Buchungslösung anbietet und dass ein Kontakt mit Calendoora hergestellt werden soll. c) Der Betrieb hat Interesse an einem Kontakt mit Calendoora bekundet und ist mit der Kontaktaufnahme einverstanden. d) Die übermittelten Angaben sind zutreffend und einem real existierenden Betrieb zuzuordnen. e) Der Betrieb ist ein potenzieller Neukunde im Sinne des § 6 und nicht nach § 8 ausgeschlossen. f) Innerhalb von 30 Tagen nach Eingang der Meldung kommt ein tatsächlicher Erstkontakt zwischen dem Betrieb und Calendoora zustande – etwa über WhatsApp, Telefon, E-Mail, Instagram, einen gebuchten Beratungstermin, einen Vor-Ort-Termin oder einen anderen von Calendoora akzeptierten Weg.
(3) Die bloße Übermittlung eines Unternehmensnamens, einer Telefonnummer oder einer Adresse begründet keine gültige Vermittlung und keinen Prämienanspruch.
(4) Erfolgreiche Vermittlung. Eine gültige Vermittlung wird zur erfolgreichen Vermittlung, sobald der vermittelte Betrieb aufgrund dieses Kontakts einen kostenpflichtigen Vertrag mit Calendoora abgeschlossen und den ersten kostenpflichtigen Monat vollständig bezahlt hat (§ 10 Abs. 3).
(5) Der Beginn einer kostenlosen Testphase durch den Betrieb begründet für sich genommen keinen Prämienanspruch.
§ 8 Zuordnung, Doppelmeldungen und bereits bekannte Betriebe
(1) Prioritätsprinzip. Wird derselbe Betrieb von mehreren Partnern gemeldet, ist die zuerst bei Calendoora eingegangene gültige Vermittlung maßgeblich. Später eingehende Meldungen desselben Betriebs begründen keinen Anspruch. Eine Aufteilung der Prämie findet nicht statt.
(2) Ausgeschlossene Betriebe. Kein Prämienanspruch entsteht, wenn der gemeldete Betrieb zum Zeitpunkt des Eingangs der Meldung
a) bereits zahlender Kunde von Calendoora ist oder war, b) sich bereits in einer laufenden Testphase befindet, c) im CRM-System von Calendoora bereits als Interessent (Lead) erfasst ist und innerhalb der letzten 6 Monate vor Eingang deiner Meldung ein dokumentierter Kontakt zwischen Calendoora und diesem Betrieb stattgefunden hat, d) von Calendoora selbst, von Mitarbeitenden oder von beauftragten Dritten bereits aktiv akquiriert wird, oder e) sich bereits von sich aus bei Calendoora gemeldet hatte.
(3) Nachweis. Beruft sich Calendoora auf einen Ausschlussgrund nach Absatz 2, hat Calendoora diesen auf deine Nachfrage hin in geeigneter Form darzulegen (z. B. durch Angabe des Datums des früheren Kontakts). Ein Anspruch auf Einsicht in Kunden- oder CRM-Daten Dritter besteht nicht.
(4) Mehrfachmeldung desselben Betriebs. Meldest du denselben Betrieb mehrfach, wird nur die erste Meldung berücksichtigt. Wiederholte oder systematische Mehrfachmeldungen gelten als Missbrauch (§ 15).
(5) Mehrere Vermittlungen. Die Anzahl der Betriebe, die du vermitteln kannst, ist nicht begrenzt. Für jeden erfolgreich vermittelten Betrieb entsteht der Anspruch nur einmal, auch wenn der Betrieb mehrere Standorte, Verträge oder Tarife bucht – es sei denn, Calendoora bestätigt in Textform etwas anderes.
(6) Eigenvermittlung. Ausgeschlossen ist die Vermittlung von Betrieben, deren Inhaber du bist, an denen du beteiligt bist, deren Geschäfte du führst oder bei denen du für die Entscheidung über den Einsatz einer Terminbuchungslösung verantwortlich bist. Die Vermittlung von Betrieben aus deinem privaten Umfeld (Freunde, Familie, Bekannte) ist ausdrücklich zulässig, solange die Voraussetzungen des § 7 erfüllt sind.
§ 9 Partnerstufen
(1) Es gibt drei Partnerstufen. Maßgeblich ist die Anzahl deiner erfolgreichen Vermittlungen im Sinne des § 7 Abs. 4:
| Stufe | Erfolgreiche Vermittlungen | Prämie je erfolgreicher Vermittlung |
|---|---|---|
| Bronze | 1. bis 3. | 100 € |
| Silber | ab der 4. | 110 € |
| Gold | ab der 8. | 125 € |
(2) Zeitpunkt der Einstufung. Die für eine Vermittlung geltende Prämienhöhe richtet sich nach der Stufe, die im Moment erreicht ist, in dem diese Vermittlung erfolgreich wird (§ 7 Abs. 4). Die jeweils neu erfolgreich werdende Vermittlung wird dabei mitgezählt. Werden mehrere Vermittlungen am selben Tag erfolgreich, entscheidet die Reihenfolge des Eingangs der jeweiligen Meldungen.
Beispiel: Deine 4. Vermittlung wird erfolgreich, während du bislang drei erfolgreiche Vermittlungen hattest. Diese 4. Vermittlung wird mit 110 € vergütet.
(3) Keine Rückwirkung. Ein Stufenaufstieg wirkt ausschließlich für die Zukunft. Bereits zuvor erfolgreich gewordene Vermittlungen werden nicht rückwirkend höher vergütet; das gilt auch für noch nicht vollständig ausgezahlte Teilprämien aus diesen Vermittlungen.
(4) Dauerhaftigkeit. Eine einmal erreichte Stufe bleibt dauerhaft erhalten. Es gibt keinen Rückfall auf eine niedrigere Stufe und keine Zurücksetzung zum Jahreswechsel. Das gilt nicht bei Ausschluss nach § 15.
(5) Zählung bei Wegfall. Wird eine Vermittlung nachträglich als missbräuchlich eingestuft (§ 15) oder beruhte sie auf unrichtigen Angaben, wird sie aus der Zählung herausgenommen. Eine bereits erreichte Stufe kann sich dadurch verringern; bereits entstandene Ansprüche aus anderen Vermittlungen bleiben unberührt.
§ 10 Höhe und Entstehung des Prämienanspruchs
(1) Die Prämie wird nicht in einer Summe, sondern gestaffelt über die ersten bezahlten Monate des vermittelten Kunden ausgezahlt:
| Stufe | Nach 1. bezahltem Monat | Nach 2. bezahltem Monat | Nach 3. bezahltem Monat | Gesamt |
|---|---|---|---|---|
| Bronze | 50 € | 50 € | – | 100 € |
| Silber | 50 € | 50 € | 10 € | 110 € |
| Gold | 50 € | 50 € | 25 € | 125 € |
(2) Jede Teilprämie ist ein eigenständiger Anspruch. Die Teilprämien entstehen unabhängig voneinander und nacheinander.
(3) Entstehung einer Teilprämie. Eine Teilprämie entsteht, wenn
a) der vermittelte Betrieb das Entgelt für den jeweiligen kostenpflichtigen Vertragsmonat vollständig gezahlt hat und b) seit dem vollständigen Zahlungseingang [14] Tage verstrichen sind, ohne dass die Zahlung zurückgebucht, storniert, erstattet oder erfolgreich angefochten wurde.
(4) „Bezahlter Monat" ist ein Kalender- oder Vertragsmonat, für den der vermittelte Betrieb das vereinbarte Entgelt vollständig entrichtet hat. Kostenlose Testmonate, Freimonate, Kulanzmonate und rabattierte Monate ohne Zahlungsfluss zählen nicht.
(5) Ein Anspruch auf die volle Prämie „im Voraus" oder auf eine Auszahlung bereits bei Vertragsabschluss besteht nicht.
§ 11 Kündigung, Zahlungsausfall und Storno beim vermittelten Kunden
(1) Beendet der vermittelte Betrieb sein Vertragsverhältnis mit Calendoora oder zahlt er nicht, entstehen die noch nicht entstandenen Teilprämien nicht. Sie entfallen ersatzlos. Ein Ausgleich, eine anteilige Zahlung oder ein Schadensersatz findet insoweit nicht statt.
Beispiel: Ein von dir als Silber-Partner vermittelter Betrieb kündigt nach dem ersten bezahlten Monat. Dir stehen die ersten 50 € zu. Die weiteren 50 € und 10 € entstehen nicht.
(2) Bereits entstandene Teilprämien bleiben von einer späteren Kündigung des vermittelten Betriebs unberührt.
(3) Wird eine Zahlung des vermittelten Betriebs nach Entstehung einer Teilprämie zurückgebucht, erstattet oder erfolgreich angefochten, entfällt die betreffende Teilprämie rückwirkend. Wurde sie bereits ausgezahlt, kann Calendoora sie zurückfordern oder mit künftigen Ansprüchen verrechnen. Weitergehende Rückforderungen finden – außer in den Fällen des § 15 – nicht statt.
(4) Calendoora ist nicht verpflichtet, ein Vertragsverhältnis mit einem vermittelten Betrieb aufrechtzuerhalten, fortzusetzen oder überhaupt einzugehen. Über den Abschluss, die Ausgestaltung und die Beendigung von Verträgen mit vermittelten Betrieben entscheidet Calendoora frei.
§ 12 Auszahlung
(1) Sobald erstmals eine Teilprämie entstanden ist, fordern wir dich in Textform auf, deine Auszahlungsdaten im Partnerbereich zu hinterlegen.
(2) Zur Wahl stehen:
a) SEPA-Banküberweisung auf ein auf deinen Namen lautendes Konto, b) PayPal auf ein auf deinen Namen lautendes Konto (soweit von Calendoora angeboten), c) Calendoora-Guthaben bzw. kostenlose Nutzungsmonate, sofern du selbst Calendoora nutzt und dies mit Calendoora vereinbart wird.
Die Auszahlung auf Konten Dritter ist ausgeschlossen.
(3) Die Auszahlung erfolgt innerhalb von [14] Tagen nach Entstehung der jeweiligen Teilprämie, frühestens jedoch [14] Tage nach Eingang vollständiger und zutreffender Auszahlungsdaten bei Calendoora.
(4) Calendoora kann mehrere fällige Teilprämien zu einer Sammelauszahlung zusammenfassen, sofern die Auszahlung spätestens am Ende des auf die Entstehung folgenden Kalendermonats erfolgt.
(5) Für die Richtigkeit deiner Auszahlungsdaten bist du verantwortlich. Scheitert eine Auszahlung, weil du unrichtige oder unvollständige Daten angegeben hast, tragen wir die dadurch entstehenden Kosten (z. B. Rückbelastungsentgelte) nicht; wir dürfen sie von der Prämie abziehen. Dein Anspruch selbst bleibt bestehen und unterliegt der gesetzlichen Verjährung.
(6) Alle genannten Beträge sind Bruttobeträge. Anfallende Steuern und Abgaben trägst du selbst (§ 16). Bist du umsatzsteuerpflichtig, teilst du uns dies vor der Auszahlung mit; die Abrechnung erfolgt dann nach gesonderter Vereinbarung.
(7) Ansprüche aus dem Partnerprogramm sind ohne unsere Zustimmung in Textform nicht abtretbar. Dein Partnerkonto ist nicht übertragbar.
§ 13 Wie du Calendoora empfehlen darfst
(1) Du darfst Calendoora empfehlen. Dabei bist du verpflichtet, geltendes Recht einzuhalten – insbesondere das Wettbewerbsrecht (UWG) und das Datenschutzrecht.
(2) Du darfst insbesondere nicht:
a) dich als Mitarbeiter, Vertreter oder Beauftragter von Calendoora ausgeben; b) Verträge im Namen von Calendoora abschließen oder verbindliche Erklärungen abgeben; c) individuelle Preisnachlässe, Sonderkonditionen, Garantien oder Zusicherungen versprechen; d) unzutreffende oder irreführende Angaben über Funktionen, Preise, Verfügbarkeit oder Ergebnisse von Calendoora machen; e) Suchmaschinen- oder Social-Media-Anzeigen auf die Marke „Calendoora" oder ähnliche Begriffe schalten; f) Marken, Logos oder sonstige geschützte Zeichen von Calendoora über die von uns bereitgestellten Materialien hinaus verwenden; g) irreführende Domains, Profile oder Seiten betreiben, die den Eindruck erwecken, sie seien von Calendoora betrieben; h) Bewertungen, Erfahrungsberichte oder Empfehlungen fingieren.
(3) Verbot der Kaltakquise. Kaltakquise ist im Partnerprogramm ausnahmslos untersagt.
Kaltakquise im Sinne dieser Bedingungen ist jede werbliche Erstansprache eines Betriebs, zu dem du zuvor keinen persönlichen Kontakt hattest, mittels Fernkommunikation – insbesondere per Telefon, E-Mail, SMS, Fax, Messenger-Dienst (z. B. WhatsApp), Social-Media-Direktnachricht oder Kontaktformular.
Untersagt ist dir insbesondere:
a) der Anruf bei einem Betrieb, der dem nicht vorher zugestimmt hat (§ 7 Abs. 2 Nr. 1 UWG); b) das Versenden von Werbe-E-Mails, SMS oder Direktnachrichten ohne vorherige ausdrückliche Einwilligung des Empfängers (§ 7 Abs. 2 Nr. 2 UWG); c) die Nutzung von Adresslisten, Branchenverzeichnissen, Kartendiensten, Bewertungsportalen, Social-Media-Suchen oder gekauften bzw. gescrapten Datensätzen zur Ansprache; d) Massenanschreiben, Serienbriefe, Spam, automatisierte oder KI-gestützte Kontaktaufnahme sowie jede systematische Ansprache einer Vielzahl unbekannter Betriebe; e) das Auslösen einer Kontaktaufnahme durch Calendoora bei einem Betrieb, der von der Vermittlung nichts weiß.
(4) Was erlaubt bleibt. Zulässig ist die persönliche Ansprache im direkten Gespräch – etwa gegenüber Personen aus deinem privaten oder beruflichen Umfeld oder bei einem Besuch vor Ort. Zulässig ist ebenso eine Nachricht an eine Person, mit der du bereits persönlich über Calendoora gesprochen hast. Entscheidend ist in jedem Fall, dass der Betrieb dem Kontakt durch Calendoora zuvor zugestimmt hat (§ 7 Abs. 2 lit. c).
(5) Verstößt du gegen das Verbot nach Absatz 3, entsteht für die betroffene Vermittlung kein Prämienanspruch, unabhängig davon, ob der Betrieb später Kunde wird. Calendoora ist zudem berechtigt, dich nach § 15 auszuschließen.
(6) Kennzeichnungspflicht. Du musst gegenüber dem angesprochenen Betrieb offenlegen, dass du für eine erfolgreiche Vermittlung eine Prämie erhältst. Eine Formulierung wie „Ich bekomme eine Prämie, wenn du Kunde wirst" genügt. Diese Offenlegung ist wettbewerbsrechtlich erforderlich (§ 5a Abs. 4 UWG) und schützt auch dich.
(7) Verstöße gegen diese Pflichten berechtigen Calendoora zum Ausschluss nach § 15. Im Übrigen haftest du nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden, die Calendoora aus einem von dir zu vertretenden Verstoß entstehen. Wird Calendoora wegen eines von dir zu vertretenden Verstoßes gegen § 7 UWG von einem Dritten in Anspruch genommen (z. B. durch Abmahnung), gelten die gesetzlichen Regelungen zum Schadensersatz.
§ 14 Datenschutz und Weitergabe von Kontaktdaten Dritter
(1) Calendoora verarbeitet deine personenbezogenen Daten zur Durchführung des Partnerprogramms. Es gilt die Datenschutzerklärung von Calendoora, die auch für dein Nutzerkonto gilt und einen eigenen Abschnitt zum Partnerprogramm enthält. Dort findest du Einzelheiten zu Zwecken, Rechtsgrundlagen, Speicherdauer und deinen Rechten. Die Datenschutzerklärung ist nicht Bestandteil dieser Teilnahmebedingungen.
(2) Mit jeder Meldung einer Vermittlung übermittelst du uns Daten einer dritten Person (z. B. Name und Telefonnummer eines Ansprechpartners). Du bestätigst dabei ausdrücklich, dass
a) du die Kontaktdaten von dieser Person selbst oder mit deren Wissen erhalten hast, b) du die Person darüber informiert hast, dass du ihre Kontaktdaten an Calendoora übermittelst und zu welchem Zweck, und c) die Person mit der Übermittlung ihrer Kontaktdaten und mit einer Kontaktaufnahme durch Calendoora über den angegebenen Kanal einverstanden ist.
Diese Bestätigungen sind Voraussetzung einer gültigen Vermittlung (§ 7 Abs. 2 lit. c).
(3) Du darfst uns keine Kontaktdaten übermitteln, die du aus öffentlich zugänglichen Verzeichnissen, Adresslisten, Datenbanken oder Plattformen entnommen hast, ohne mit der Person gesprochen zu haben.
(4) Calendoora informiert den gemeldeten Ansprechpartner spätestens beim ersten Kontakt darüber, woher die Daten stammen und dass sie über das Partnerprogramm übermittelt wurden, und verweist dabei auf den entsprechenden Abschnitt der Datenschutzerklärung (Art. 14 DSGVO). Widerspricht die Person der Verarbeitung, löschen wir die Daten; ein Prämienanspruch entsteht dann nicht.
(5) Verstößt du gegen Absatz 2 oder 3, ist Calendoora berechtigt, die Vermittlung abzulehnen und dich nach § 15 auszuschließen.
§ 15 Missbrauch, Ausschluss und Rückforderung
(1) Unzulässig sind insbesondere:
a) das Melden erfundener, nicht existierender oder inaktiver Betriebe; b) das Angeben falscher, veralteter oder fremder Kontaktdaten; c) das Melden von Betrieben ohne deren Kenntnis oder gegen deren Willen; d) das Melden des eigenen oder eines dir zuzurechnenden Betriebs (§ 8 Abs. 6); e) die Anlage mehrerer Partnerkonten oder die Nutzung fremder Identitäten; f) Absprachen, Scheinabschlüsse oder Vertragsabschlüsse, die allein der Erlangung der Prämie dienen und nicht auf einer ernsthaften Nutzungsabsicht beruhen; g) die Erstattung von Vertragskosten des vermittelten Betriebs durch dich oder sonstige Umgehungen; h) Verstöße gegen § 13 oder § 14; i) sonstige vorsätzliche Umgehungen dieser Bedingungen.
(2) Bei einem konkreten Verdacht kann Calendoora die betroffene Vermittlung und Auszahlungen vorläufig aussetzen und dich zur Stellungnahme auffordern. Du erhältst dazu eine angemessene Frist von mindestens 14 Tagen. Bestätigt sich der Verdacht nicht, werden ausgesetzte Ansprüche unverzüglich freigegeben und ausgezahlt.
(3) Bei nachgewiesenem Verstoß kann Calendoora – abgestuft nach Schwere und Verschulden –
a) die betreffende Vermittlung ablehnen, b) noch nicht entstandene Prämienansprüche aus dieser Vermittlung verweigern, c) dich vom Partnerprogramm ausschließen und deinen Zugang zum Partnerbereich sperren. Dein Calendoora-Nutzerkonto im Übrigen bleibt davon unberührt, sofern der Verstoß nicht zugleich einen Kündigungsgrund nach den Nutzungsbedingungen darstellt.
(4) Rückforderung. Bereits ausgezahlte Prämien kann Calendoora nur zurückfordern, soweit sie auf vorsätzlich unrichtigen Angaben, einer vorgetäuschten Vermittlung oder einem sonstigen vorsätzlichen Verstoß nach Absatz 1 beruhen. Die gesetzlichen Ansprüche, insbesondere aus ungerechtfertigter Bereicherung (§ 812 BGB) und aus unerlaubter Handlung (§§ 823 ff. BGB), bleiben unberührt.
(5) Der Nachweis eines Verstoßes obliegt Calendoora. Dir bleibt es unbenommen nachzuweisen, dass kein Verstoß vorliegt oder dass ein geringerer Verstoß gegeben ist.
§ 16 Steuern und Abgaben
(1) Die Prämie ist eine entgeltliche, erfolgsabhängige Vergütung für deine Vermittlungsleistung. Sie ist keine Schenkung und keine steuerfreie Zuwendung.
(2) Für die steuerliche Behandlung deiner Prämien bist du selbst verantwortlich. Calendoora führt keine Steuern für dich ab und leistet keine Steuerberatung.
(3) Unverbindlicher Hinweis: Gelegentliche Vermittlungsprämien werden bei Privatpersonen regelmäßig als sonstige Einkünfte nach § 22 Nr. 3 EStG behandelt. Diese bleiben steuerfrei, wenn sie im Kalenderjahr insgesamt weniger als 256 € betragen; wird diese Freigrenze überschritten, ist der gesamte Betrag steuerpflichtig. Bei nachhaltiger Tätigkeit mit Gewinnerzielungsabsicht kann stattdessen eine gewerbliche Tätigkeit vorliegen (§ 15 EStG), die eine Gewerbeanmeldung nach § 14 GewO und ggf. Umsatzsteuerpflicht auslöst; die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG greift derzeit bis zu 25.000 € Vorjahresumsatz und 100.000 € im laufenden Jahr. Dieser Hinweis ersetzt keine steuerliche Beratung – bitte kläre deine individuelle Situation mit deinem Finanzamt oder einem Steuerberater.
(4) Calendoora ist verpflichtet, Auszahlungen für steuerliche Zwecke zu dokumentieren, und kann hierfür die Angabe deines vollständigen Namens und deiner Anschrift verlangen (§ 160 AO). Ohne diese Angaben kann eine Auszahlung unterbleiben.
(5) Erbringst du die Vermittlung im Rahmen eines Gewerbes, teilst du uns dies vor der ersten Auszahlung mit und stellst uns eine ordnungsgemäße Rechnung oder stimmst einer Gutschrift nach § 14 Abs. 2 UStG zu.
§ 17 Laufzeit, Beendigung und Änderungen des Programms
(1) Der Teilnahmevertrag läuft auf unbestimmte Zeit.
(2) Du kannst deine Teilnahme jederzeit ohne Einhaltung einer Frist in Textform (z. B. per E-Mail an [info@calendoora.de]) beenden.
(3) Calendoora kann die Teilnahme mit einer Frist von 14 Tagen in Textform beenden. Das Recht zur fristlosen Beendigung aus wichtigem Grund – insbesondere bei einem Verstoß nach § 15 – bleibt unberührt.
(4) Bei Beendigung bleiben bereits entstandene Prämienansprüche bestehen und werden nach § 12 ausgezahlt. Ebenso werden vor Wirksamwerden der Beendigung eingereichte gültige Vermittlungen noch nach diesen Bedingungen abgewickelt. Das gilt nicht bei Beendigung wegen eines Verstoßes nach § 15.
(4a) Verhältnis zum Calendoora-Konto. Die Beendigung deiner Teilnahme am Partnerprogramm beendet nicht dein Calendoora-Nutzerkonto; du kannst Calendoora weiterhin wie jeder andere Nutzer verwenden. Umgekehrt endet mit der Löschung deines Calendoora-Kontos automatisch auch deine Teilnahme am Partnerprogramm. Bereits entstandene Prämienansprüche bleiben auch in diesem Fall bestehen; wir dürfen die zur Auszahlung und zur steuerlichen Dokumentation erforderlichen Daten so lange weiter verarbeiten und aufbewahren, wie gesetzliche Aufbewahrungspflichten bestehen.
(5) Änderungen. Calendoora kann diese Teilnahmebedingungen und die Programmkonditionen (insbesondere Prämienhöhen, Stufen und Zielgruppen) ändern. Änderungen kündigen wir dir mindestens 14 Tage vor Wirksamwerden in Textform an. Sie gelten nur für Vermittlungen, die nach Wirksamwerden der Änderung eingereicht werden. Bereits entstandene Ansprüche und bereits eingereichte gültige Vermittlungen bleiben unberührt.
(6) Einstellung des Programms. Calendoora kann das Partnerprogramm mit einer Ankündigungsfrist von 4 Wochen in Textform ganz einstellen. Absatz 4 gilt entsprechend.
(7) Wenn du mit einer Änderung nicht einverstanden bist, kannst du deine Teilnahme nach Absatz 2 beenden.
§ 18 Haftung
(1) Calendoora haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, im Umfang einer übernommenen Garantie sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
(2) Bei einfach fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht – also einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung du regelmäßig vertrauen darfst – haftet Calendoora der Höhe nach begrenzt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
(3) Im Übrigen ist die Haftung von Calendoora ausgeschlossen.
(4) Die vorstehenden Beschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeitenden und Erfüllungsgehilfen von Calendoora.
(5) Calendoora übernimmt keine Gewähr für die ununterbrochene Verfügbarkeit des Partnerbereichs. Bei technischen Störungen melde dich bitte unter [info@calendoora.de]; wir prüfen dann, ob die Vermittlung nachträglich erfasst werden kann.
§ 19 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Staates, in dem du deinen gewöhnlichen Aufenthalt hast, bleiben unberührt.
(2) Erklärungen im Rahmen des Partnerprogramms bedürfen der Textform (§ 126b BGB). E-Mail genügt.
(3) Calendoora ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen (§ 36 VSBG).
(4) Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
(5) Bei Fragen zum Partnerprogramm erreichst du uns unter [info@calendoora.de].
Diese Teilnahmebedingungen wurden nach bestem Wissen erstellt und ersetzen keine anwaltliche Prüfung im Einzelfall.

